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   LSG Bayern, 10.08.1999 - L 7 P 31/98   

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https://dejure.org/1999,11177
LSG Bayern, 10.08.1999 - L 7 P 31/98 (https://dejure.org/1999,11177)
LSG Bayern, Entscheidung vom 10.08.1999 - L 7 P 31/98 (https://dejure.org/1999,11177)
LSG Bayern, Entscheidung vom 10. August 1999 - L 7 P 31/98 (https://dejure.org/1999,11177)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Pflegeversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung für schwerhörige Kinder; Anforderungen an den Hilfebedarf bei der Grundpflege; Kriterien für die Beurteilung der Hilfebedürftigkeit im Sinne des Rechts der sozialen Pflegeversicherung; Voraussetzung zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 19.02.1998 - B 3 P 3/97 R

    Pflegeversicherung - Feststellung der Pflegebedürftigkeit - Zuordnung zur

    Auszug aus LSG Bayern, 10.08.1999 - L 7 P 31/98
    Deswegen (so auch das Bundessozialgericht in ständiger Rechtsprechung, vgl. z.B. BSG vom 19.02.1998, Aktenzeichen B 3 P 3/97 R, Breithaupt 1999, S. 10, vom 19.02.1998, Aktenzeichen B 3 P 5/97 R, a.a.O. S. 20, vom 19.11.1997, Aktenzeichen 3 RK 2/97, a.a.O. S. 50, vom 26.11.1998, Aktenzeichen B 3 P 20/97 R, a.a.O. S. 738, 740) bleiben neben den in § 14 Abs. 4 SGB XI aufgeführten Bereichen andere, die nicht in gleichem Maße als lebensnotwendig angesehen würden, wie z.B. Gesundheitspflege, Kommunikation, Bildung u.ä.

    Daß durch die Begrenzung des für Pflegeleistungen aus dem SGB XI maßgebenden Hilfebedarfs infolge der Formulierung des Verrichtungskatalogs des 14 Abs. 4 SGB XI Pflegebedürftige von Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung ausgeschlossen sind, bei denen der Hilfebedarf auf anderen Gebieten liegt als durch den Verrichtungskatalog festgelegt, ist vom Gesetz gewollt, was sowohl der Gesetzestext als auch die politische Diskussion über die Notwendigkeit einer eventuellen Erweiterung des Rechts der gesetzlichen Pflegeversicherung gerade in diesem Punkte zeigen; denn die Pflegeversicherung in ihrer jetzigen Gestalt ist bewußt nicht als umfassende Absicherung des Pflegerisikos konzipiert worden, welche zu Sozialleistungen bei jeder Form von Hilfebedürftigkeit führen würde (vgl. BSG B 3 P 3/97 R a.a.O.).

  • BSG, 27.08.1998 - B 10 KR 4/97 R

    Pflegeversicherung - Voraussetzung für die Berücksichtigung von

    Auszug aus LSG Bayern, 10.08.1999 - L 7 P 31/98
    Dies reicht indes für die Annahme, es handle sich dabei um einen Bestandteil der Katalog-Verrichtung Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung , oder die Beaufsichtigung gehöre wegen ihres unmittelbaren zeitlichen und sachlichen Zusammenhanges zu dieser Katalog-Verrichtung (vgl. die Entscheidung des BSG vom 27.08.1999, Aktenzeichen B 10 KR 4/97, Breithaupt 1999, 153 zum Zusammenhang von Verrichtungen im Sinne der Pflegeversicherung mit solchen im sinne der Behandlungspflege) nicht aus.
  • BSG, 06.08.1998 - B 3 P 17/97 R

    Pflegeversicherung - berücksichtigungsfähiger Pflegebedarf - Ausübung einer

    Auszug aus LSG Bayern, 10.08.1999 - L 7 P 31/98
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die von den Klägerinnen geltend gemachten Wegstrecken im Sinne der Rechtsprechung des BSG im Urteil vom 06.08.1998, Aktenzeichen B 3 P 17/97 R, (Breithaupt 1999, 147, 151) sämtlich zur Aufrechterhaltung der Lebensführung unumgänglich sind (vgl. BSG 24.06.1998, Aktenzeichen B 3 P 4/97 R, Breithaupt 1999, 265, wonach dies jedenfalls für einen vergleichbaren Fall verneint worden ist).
  • BSG, 24.06.1998 - B 3 P 4/97 R

    Pflegeversicherung - Begleitung - Behinderter - Behindertenwerkstatt -

    Auszug aus LSG Bayern, 10.08.1999 - L 7 P 31/98
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die von den Klägerinnen geltend gemachten Wegstrecken im Sinne der Rechtsprechung des BSG im Urteil vom 06.08.1998, Aktenzeichen B 3 P 17/97 R, (Breithaupt 1999, 147, 151) sämtlich zur Aufrechterhaltung der Lebensführung unumgänglich sind (vgl. BSG 24.06.1998, Aktenzeichen B 3 P 4/97 R, Breithaupt 1999, 265, wonach dies jedenfalls für einen vergleichbaren Fall verneint worden ist).
  • BSG, 19.11.1997 - 3 RK 2/97

    Erbringung von Pflegeleistungen zur Verhütung von Panikattacken durch schlichte

    Auszug aus LSG Bayern, 10.08.1999 - L 7 P 31/98
    Deswegen (so auch das Bundessozialgericht in ständiger Rechtsprechung, vgl. z.B. BSG vom 19.02.1998, Aktenzeichen B 3 P 3/97 R, Breithaupt 1999, S. 10, vom 19.02.1998, Aktenzeichen B 3 P 5/97 R, a.a.O. S. 20, vom 19.11.1997, Aktenzeichen 3 RK 2/97, a.a.O. S. 50, vom 26.11.1998, Aktenzeichen B 3 P 20/97 R, a.a.O. S. 738, 740) bleiben neben den in § 14 Abs. 4 SGB XI aufgeführten Bereichen andere, die nicht in gleichem Maße als lebensnotwendig angesehen würden, wie z.B. Gesundheitspflege, Kommunikation, Bildung u.ä.
  • BSG, 17.06.1999 - B 3 P 10/98 R

    Pflegeversicherung - Pflegestufe I - Hilfebedarf - mindestens zwei Verrichtungen

    Auszug aus LSG Bayern, 10.08.1999 - L 7 P 31/98
    Wie vom BSG hervorgehoben (a.a.O., zuletzt wiederholt im Urteil vom 17.06.1999, B 3 P 10/98 R, demnächst in Breithaupt) lassen sich dem zum Zwecke der Eingrenzung des von der gesetzlichen Pflegeversicherung erfaßten Personenkreises aufgestellten Verrichtungskatalog (§ 14 Abs. 4 SGB XI) auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken entgegenhalten.
  • BSG, 19.02.1998 - B 3 P 5/97 R

    Pflegeversicherung - Abgrenzung - hauswirtschaftliche Versorgung - Grundpflege -

    Auszug aus LSG Bayern, 10.08.1999 - L 7 P 31/98
    Deswegen (so auch das Bundessozialgericht in ständiger Rechtsprechung, vgl. z.B. BSG vom 19.02.1998, Aktenzeichen B 3 P 3/97 R, Breithaupt 1999, S. 10, vom 19.02.1998, Aktenzeichen B 3 P 5/97 R, a.a.O. S. 20, vom 19.11.1997, Aktenzeichen 3 RK 2/97, a.a.O. S. 50, vom 26.11.1998, Aktenzeichen B 3 P 20/97 R, a.a.O. S. 738, 740) bleiben neben den in § 14 Abs. 4 SGB XI aufgeführten Bereichen andere, die nicht in gleichem Maße als lebensnotwendig angesehen würden, wie z.B. Gesundheitspflege, Kommunikation, Bildung u.ä.
  • BSG, 26.11.1998 - B 3 P 20/97 R

    Pflegeversicherung - Kind - Ermittlung - Mehrbedarf - Berücksichtigung -

    Auszug aus LSG Bayern, 10.08.1999 - L 7 P 31/98
    Deswegen (so auch das Bundessozialgericht in ständiger Rechtsprechung, vgl. z.B. BSG vom 19.02.1998, Aktenzeichen B 3 P 3/97 R, Breithaupt 1999, S. 10, vom 19.02.1998, Aktenzeichen B 3 P 5/97 R, a.a.O. S. 20, vom 19.11.1997, Aktenzeichen 3 RK 2/97, a.a.O. S. 50, vom 26.11.1998, Aktenzeichen B 3 P 20/97 R, a.a.O. S. 738, 740) bleiben neben den in § 14 Abs. 4 SGB XI aufgeführten Bereichen andere, die nicht in gleichem Maße als lebensnotwendig angesehen würden, wie z.B. Gesundheitspflege, Kommunikation, Bildung u.ä.
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